Dienstag, 29. September 2009

Ein widerwärtiges Verbrechen und eine unverständliche Reaktion

Vergewaltigung ist ein Verbrechen. Und die Vergewaltigung eines Kindes ist eines der verabscheuungswürdigsten und gesellschaftlich geächtet. Geschieht eine solche Tat, geht ein Aufschrei durchs Land. Es werden härtere Strafen gefordert, von „Schwanz ab“ bis „Wegsperren für immer“. Null Toleranz. Normalerweise.

Roman Polanski hat ein solches Verbrechen begangen. Er hat ein dreizehnjähriges Kind mit Alkohol und Drogen abgefüllt und dieses Kind dann vergewaltigt. Er hat die Tat gestanden und sich seiner Strafe durch Flucht entzogen. Laut geltendem Recht des Staates Kalifornien verjähren vorsätzliche Vergewaltigungen nicht.

31 Jahre konnte Polanski unbehelligt in Europa leben. 31 Jahre, in denen die US-Justiz mehrfach versucht hat seine Verhaftung im Ausland zu erreichen. Zuletzt vor zwei Jahren. Und nun ist sie geglückt ...

... und ein Aufschrei geht durch Europa! Kein Aufschrei über das Verbrechen, das Polanski begangen und gestanden hat. Es herrscht also kein Zweifel an der Tat. Politiker und Kulturschaffende empören sich über die Verhaftung.

Sie empören sich über die Verhaftung eines Vergewaltigers, eines Kinderschänders. Denn das ist Roman Polanski. Natürlich ist er auch Künstler, Sohn in Auschwitz ermordeter Juden, Witwer einer ermordeten, schwangeren Frau. Ein Mann mit einem Schicksal, das für mehrere Leben reichen würde. Aber dieses Schicksal spricht ihn nicht frei von seiner Tat, mildert sie nicht, und kann ihm keine Sonderbehandlung gewähren, allenfalls in einem ordentlichen Prozess.